EIN BAUM BRAUCHT GESUNDE WURZELN, WIR BRAUCHEN GESUNDE FÜSSE
Grundsätzlich sind alle Arbeitsbereiche betroffen, wo das Tragen eines Sicherheits- oder Berufsschuhes − entsprechend der Risikobeurteilung von Arbeitsplätzen − vorgeschrieben ist und wo der Arbeitnehmer eine orthopädische Einlage oder Schuhzurichtung benötigt. Diese Schuhe müssen einer Baumusterprüfung unterzogen und mit einem CE-Kennzeichen versehen werden.
Seit April 2012 gilt die ÖNORM Z1259, die die Herstellung und Konformitätsbewertung von individuell gearbeiteten Berufs- und Sicherheitsschuhen regelt. Diese Norm ermöglicht es, dass verschiedene Teile eines Sicherheitsschuhes an die individuellen Bedürfnisse des jeweiligen Trägers angepasst werden.
Nur zertifizierte Orthopädieschuhmacher – wie auch wir von Orthopädie-Schuhtechnik Wolfgang Wedl – dürfen an den baumeistergeprüften Schuhen die entsprechende Zurichtung vornehmen sowie orthopädische Einlagen fertigen.
Gerne stehen wir Ihnen für nähere Informationen zur Verfügung − kontaktieren Sie uns!
Ihr zertifizierter Orthopädieschuhmacher Wolfgang Wedl im Raum Wr. Neustadt, Neunkirchen, Mattersburg und Oberpullendorf